Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.

webmagazin

Shaping Your Digital Experiences

Die mobile Bedrohung: der Smartphone-Preisvergleich im Einzelhandel

Die mobile Bedrohung: der Smartphone-Preisvergleich im Einzelhandel

Vor kurzem erreichte uns eine Meldung der New York Times, wonach die amerikanische Großhandelskette Target den Verkauf von Amazons Tablet Kindle Fire gestoppt habe. Der Grund: Während der Weihnachtszeit hatte Amazon eine Sonderaktion durchgeführt, um die hauseigene Preis-Check-App zu bewerben. Kunden konnten im Einzelhandel Produkt-Barcodes einscannen beziehungsweise Artikel abfotografieren. Hatte Amazon das Produkt ebenfalls im Sortiment, wurde dem Kunden ein Preisnachlass von fünf Prozent gewährt. 

Die Entrüstung von Target und anderen Einzelhändlern über dieses "showrooming" genannte Verfahren ist verständlich. "Wir sind ganz und gar unwillens, Online-Händlern unsere Ladengeschäfte als Schaufenster zu überlassen, um dann zuzusehen, wie sie unsere Preise unterbieten", wird ein Target-Verantwortlicher in der New York Times zitiert.

Dass Target als Reaktion auf die Amazon-Aktion das Kindle Fire aus dem Sortiment nahm, ist das erste Mal, dass der Einzelhandel derart drastisch auf eine wachsende Bedrohung reagiert hat: die Kombination aus Smartphone und Preis-Check-App.

Fotografieren verboten!

Doch inzwischen häufen sich auch hierzulande in Geschäften die Schilder mit der Aufschrift "Fotografieren verboten". Doch welches Ziel verfolgt der Handel damit? Der Schutz von Auslagen-Designs oder die Abwehr von Spionage-Attacken auf Alarmsysteme sind nachvollziehbare Absichten. Doch könnte es auch sein, dass Kunden so von einem mobilen Preisvergleich per Smartphone-App abgehalten werden sollen?

Es liegt in der Natur der Sache, dass man häufiger in großen Elektronikmärkten häufiger auf Fotografier-Verbote trifft. Bei teuren Geräten wie Flachbild-TVs oder Heimkinoanlagen lohnt sich der Preisvergleich eben mehr als bei Milch, Käse oder der Tiefkühlpizza im Supermarkt.

Dass die Diskussion alles andere als neu ist, zeigt ein Eintrag auf dem barcoo-Blog. Ein Beitrag, der ein potenzielles Verbot von Barcode-Scanner-Apps wie barcoo thematisiert, stammt aus dem Januar 2009. 

barcoo Scanner AppMit Barcode-Scannern wie der barcoo-App findet man im Handumdrehen den günstigsten Preis für einen Artikel heraus.


Gäbe es im Einzelhandel tatsächlich eine derart breite Front gegen den mobilen Preisvergleich, stellt sich die Frage, welche Zukunft all die tollen Augmented-Reality-Apps haben, die das Einkaufserlebnis durch Zusatzinformationen und lustige (allerdings meist sinnfreie) Animationen bereichern sollen? Solange ich mein Smartphone nicht mehr im Geschäft zücken darf, um die für die AR-App notwendige Kamera zu starten, sind Augmented-Reality-Extras für die Tonne! Ganz ähnlich verhält es sich mit QR-Codes. Auf vielen Artikeln und an Point-of-Sale-Verkaufsständen finden sich mittlerweile solche Schwarz-Weiß-Muster, die mit der Smartphone-Kamera eingescannt werden sollen.

Die Realität

Also wie ist die Lage tatsächlich? Muss man in den relevanten Geschäften, beispielsweise den großen Elektronikmarktketten, tatsächlich befürchten einen Rüffel (oder Schlimmeres) zu riskieren, wenn man beim mobilen Preisvergleich ertappt wird? Gibt es Fotografier- und Preisvergleich-Verbote?

Die rechtliche Lage ist jedenfalls eindeutig: Der Ladeninhaber hat das Hausrecht und darf das Fotografieren in seinem Geschäft verbieten. Wird man dann auf frischer Tat beim Preisvergleich ertappt, hilft es meistens wenig, Angestellte oder Mitarbeiter von Security-Firmen darauf aufmerksam zu machen, dass man doch nur einen Barcode einscanne und dass das doch gar kein Fotografieren sei. Zur Not erweitert der Einzelhändler das Verbot eben auf das Einscannen von Barcodes.

Wir wollten es genau wissen und haben bei der Media-Saturn Holding nachgefragt. Zu ihr gehören die Ketten MediaMarkt und Saturn. Eine Sprecherin des Unternehmens stellte auf Anfrage von CREATE OR DIE klar, dass es keine Richtlinie bezüglich der Verwendung von Smartphones und dem Einscannen/Abfotografieren von Barcodes mit dem Ziel eines Online-Preisvergleichs gibt. Die Apps zum Scannen von Barcodes seien ein technisches Feature, "das heute schon Alltag ist und auch in unseren Märkten benutzt wird. Wir stehen dem offen gegenüber."

Auch eine weitere große Elektronikmarktkette, die allerdings ungenannt bleiben wollte, versicherte uns, dass Kunden, die im Geschäft per Smartphone Preise vergleichen keinerlei Probleme bekommen.

Heißt im Klartext: Bei MediaMarkt, Saturn & Co. können Sie weiter beruhigt mit ihrem Smartphone online Preise vergleichen. Die großen Ketten handeln hier im Sinne des Kunden. Und: Der Schaden durch Negativ-Schlagzeilen bei einem Preisvergleichverbot ist höher anzusiedeln als der Verlust, der dadurch entsteht, dass Kunden nach einem Preisvergleich lieber woanders kaufen.

Im Fall des HiFi-Fachgeschäfts um die Ecke kann sicher Verständnis dafür haben, dass der Inhaber an die Decke geht, wenn sich ein Kunde beraten lässt, aber dann dank mobilem Preisvergleich doch lieber im Netz zuschlägt. Doch rechtfertigt das ein Verbot?

Zugegeben, es mag in dem ein oder anderen Geschäft tatsächlich schlüssige Gründe für ein Fotografierverbot geben - beispielsweise die erwähnten Sicherheitsaspekte. Allerdings sollte sich der Handel dann so flexibel zeigen und im Einzelfall entscheiden, ob ein Kunde spionieren wollte oder einfach nur eine Preisvergleich-App benutzt hat. Sollte sich der Inhaber dann weiter querstellen, hat man immer noch die Möglichkeit den Laden zu verlassen und auch zukünftig nicht mehr dort einzukaufen.

Es geht auch anders

Noch einmal zurück zu den bereits erwähnten QR-Codes. Wie man sich Smartphones und Apps zunutze machen kann und dabei den Kunden im Fokus hat, zeigt das Beispiel des Handelskonzerns Tesco in Südkorea. Weil der koreanische Otto Normalbürger neben der Arbeit kaum Zeit zum Einkaufen von Lebensmitteln findet, wurden Fotos von gut gefüllten Lebensmittelregalen in U-Bahn-Stationen aufgehängt - in Lebensgröße. Neben dem Preis tragen die Artikel auch QR-Codes. Diese können die Kunden einscannen. Bezahlt wird ebenfalls per Smartphone, die Ware wird bis nach Hause vor die Tür geliefert:

Kommentare

Kalle 01.02.2013 - 11:55

Also wenn ich mein Smartphone in dem Laden nicht mehr zücken darf, sorry, dann kaufe ich da nicht.
Und Preisvergleich mache ich ja nicht beim Brötchen und lasse es mir dann von Amazon schicken, aber bei einer Anschaffung von mehreren teuros, sind halt 10 % schon über hundert euro

Christoph, COD-... 01.02.2013 - 12:31

Ich sehe es genauso Kalle. Persönlich habe ich es es bisher nur in Kleidungsgeschäften miterlebt, dass jemand gebeten wurde, das Fotografieren mit Smartphone zu unterlassen.

Ihr Kommentar zum Thema